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   BGH, 30.09.1975 - X ZR 51/73   

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https://dejure.org/1975,6706
BGH, 30.09.1975 - X ZR 51/73 (https://dejure.org/1975,6706)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1975 - X ZR 51/73 (https://dejure.org/1975,6706)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1975 - X ZR 51/73 (https://dejure.org/1975,6706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die rechtliche Struktur einer Gesellschaft - Anwendbarkeit des Rechtes am Ort des Sitzes der Verwaltung einer Gesellschaft - Anforderungen an den Grundsatz des Personalstatuts

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BGH, 30.09.1975 - X ZR 51/73
    Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kann nur dann als sittenwidrig gemäß § 138 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn zu einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine verwerfliche Gesinnung des die übermäßigen Vorteile beanspruchenden Teils hinzutritt (RGZ 150, 1, 5; BGH WM 66, 823, 834).
  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

    Auszug aus BGH, 30.09.1975 - X ZR 51/73
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß nach deutschem internationalem Privatrecht sich die rechtliche Struktur einer Gesellschaft nach dem Recht am Ort des Sitzes ihrer Verwaltung richtet (BGHZ 53, 181, 183).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1972 - 16 U 44/72

    Widerspruchslose Entgegennahme von Rechnungen während laufender

    Auszug aus BGH, 30.09.1975 - X ZR 51/73
    Bei Bestehen ständiger Geschäftsbeziehungen kann bei Abrechnungen unter Kaufleuten, um die es sich hier handelt, eine unverzügliche Beanstandung nach Treu und Glauben geboten sein (BGH NJW 1950, 383, 388; OLG Düsseldorf DB 1973, 1064).
  • RG, 19.12.1934 - V 200/34

    Wie wirkt bei einem einheitlichen (einfachen) Rechtsgeschäft und wie bei einem

    Auszug aus BGH, 30.09.1975 - X ZR 51/73
    Die Beschränkung der Anfechtung auf die Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 8 des Vertrags vom 9. Mai 1968 in Verbindung mit § 2 des Nachtrags vom 1. Oktober 1970 ist rechtlich nicht möglich, da es sich hierbei nicht um eine selbständige, aus dem übrigen Vertragswerk herauslösbare vertragliche Übereinkunft handelt (vgl. hierzu RGZ 146, 234, 236).
  • BGH, 28.09.1976 - X ZR 22/75

    Gebrauchsmusterlizenzvertrag über Blinkwerbespiegel - Folgen der

    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Senats vom 30. September 1975 - X ZR 51/73 - hilft nicht weiter: In dem dort behandelten Falle war ein Vertriebsrecht für die Schweiz und für Liechtenstein übertragen worden, während in dem Vertrag nur ein Schutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland erwähnt worden war.
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